1. Gegenstand der AVRB
Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der simtis GmbH. Bei vermittelten Leistungen Dritter, wie andere Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Hotel, Flug oder Mietwagen, schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab, und wir sind nicht Vertragspartei. Bitte beachten Sie auch die Hinweise betreffend Versicherungen in Ziff. 14.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Mit Entgegennahme ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen ihnen als Kunde und uns als Reiseveranstalter ein Vertrag zustande und bedarf keiner besonderen Form. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die simtis GmbH wirksam. Wir informieren Sie über den Vertragsabschluss mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung per Post oder E-Mail. Aus organisatorischen Gründen können wir Anmeldungen i.d.R. nur bis 60 Tage vor Reisebeginn entgegennehmen. Melden Sie zusätzliche Reiseteilnehmer / -innen an, so haften Sie auch für deren Vertragspflichten.
2.2 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom von der simtis GmbH ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.
2.3 Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten,insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung (z.B. durch die Fluggesellschaft) verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. Die dabei entstehenden Kosten kann simtis GmbH nicht übernehmen und nicht bezogene Leistungen können nicht rückvergütet werden.
2.4 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab dem Reiseziel gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Unterlagen. Das rechtzeitige Eintreffen am Startort der Rundreise liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Dies gilt auch dann, wenn wir Ihnen ausserhalb unseres Programms die Anreise organisieren.
3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise sind aus unseren Prospekten, Preislisten oder Offerten ersichtlich. Sofern nicht anders erwähnt, verstehen sie sich pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft im Doppelzimmer. Alle Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Barzahlungspreise. Für Preisänderungen ist Ziffer 4 massgebend.
3.2 Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in Franken umgerechnet und belastet.
3.3 Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises innert 10 Tagen zu leisten. Ihre Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
3.4 Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Abreise fällig und muss unaufgefordert bei der simtis GmbH eingehen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Erfolgt die Anzahlung- oder Restzahlung nicht fristgerecht, kann die simtis GmbH entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten einfordern. Gewisse Flüge sind zum Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar.
3.5 Die simtis GmbH kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn die simtis GmbH nur als Vermittlerin auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.
3.6 Bei Buchung von Arrangements ohne Flug („Nur-Landarrangements“) oder ausschliesslicher Buchung des Hotels („Nur-Hotel-Buchungen“) kann das Reisebüro eine Buchungsgebühr in Rechnung stellen, welche bei Buchung bekanntgegeben wird.
3.7 Die simtis GmbH kann bei kurzfristiger Buchung eine Expressgebühr in Rechnung stellen.
4. Preisänderungen
4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Katalogen, Preislisten und Offerten publizierten Preise zu erhöhen: Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen.
4.2 Falls die simtis GmbH die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen die simtis GmbH alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
5. Änderungen, Annullationen und Nichtantritt der Reise durch den Kunden
5.1 Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen.
5.2 Bei Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) und Annullierungen der gebuchten Leistungen erhebet die simtis GmbH eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– pro Person, jedoch maximal CHF 300.– pro Auftrag. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und Portospesen sowie zusätzlicher Leistungsaufwand.
5.3 Bei Annullation der ganzen Reise oder Teilen davon werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgenden Kosten auf den annullierten Teil erhoben,100% des Arrangementpreises nicht überschritten werden:
– Mehr als 60 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
– 60 bis 45 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
– 45 bis 31 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
– Weniger als 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
– Nichtantreten der Reise 100% des Reisepreises
Massgebend ist das Eintreffen der Annullation bei der simtis GmbH während den Geschäftszeiten. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Andere Bedingungen sind möglich, wenn diese die simtis GmbH bei der Buchung mitteilt.
5.4 Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Im Weiteren empfehlen wir Ihnen. Unsere Vertretung vor Ort wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
5.5 Die simtis GmbH empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung für den Fall, dass Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen.
6. Ersatzreisender
6.1 Sollten Sie verhindert sein, können Sie bis 45 Tage vor Reisebeginn grundsätzlich eine Ersatzperson bestellen, sofern diese von allen Leistungsträgern akzeptiert wird.
6.2 Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.
6.3 Die Ersatzperson muss schriftlich an die simtis GmbH gemeldet werden.
6.4 Für den gesamten Preis zuzüglich die entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren bis zu Fr. 250.—haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.
7. Beanstandungen während der Reise
7.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
7.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Vertretung vor Ort oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Vor Ort können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht oder anerkannt werden.
7.3 Ist der Mangel nicht geringfügig, so sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern unsere Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die da durchentstehenden Kosten werden Ihnen von der simtis GmbH gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.
7.4 Will der Kunde die Forderungen gegen das Reisebüro geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.
8. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch die simtis GmbH
8.1 Die Rundreisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist die simtis GmbH berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
8.2 Die simtis GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, vor Reisebeginn oder während der Rundreise Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Die simtis GmbH bemüht sich Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und sie wenn möglich über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8.3 In seltenen Fällen ist die simtis GmbH auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrigund Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Die simtis GmbH ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
8.4 Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft sowie ein namentlich bezeichnetes Schiff / Rundreisehotel durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft resp. von Schiff / Hotel wird Ihnen baldmöglichst mitgeteilt.
9. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen
Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas Anderes vermerkt ist, nur für Schweizer Bürger. Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über die gesundheitlichen Formalitäten und eventuelle Impfungen via Homepage, Factsheet oder Reisebestätigung/-rechnung. Wir übernehmen keine Haftung, falls ein Passagier aufgrund unvollständiger Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10. Haftung
10.1 Die simtis GmbH haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
10.2 Die simtis GmbH haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.
10.3 Für andere als Personenschäden ist die Haftung der simtis GmbH auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern die simtis GmbH den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
10.4 Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht korrekter Vertragserfüllung, so haftet die simtis GmbH nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). Eine weitergehende Haftung von der simtis GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.5 Die simtis GmbH übernimmt keine Haftung, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind und für Spesen die dadurch entstehen.
10.6 Auf Ihrer Reise ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen etc. zu buchen. Beachten Sie, dass die simtis GmbH hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. Die simtis GmbH kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen etc., die Sie am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
10.7 Andere Länder, andere Sitten. Um Diskriminierung (z.B. aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung) oder gar strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden, sollten Sie sich über die lokalen Sitten und Gesetze informieren. Die simtis GmbH übernimmt keine Haftung bei Verstössen.
10.8 Forderungen gegenüber der simtis GmbH verjähren spätestens innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere resp. zwingende längere Verjährungsfristen aufgrund des anwendbaren nationalen und internationalen Rechts.
11. Einzelzimmer / Dreibettzimmer
11.1 Die simtis GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus.
11.2 Die simtis GmbH kann bei Rundreisen nur wo explizit ausgeschrieben und bestätigt eine Garantie für Einzelzimmer geben, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Findet die simtis GmbH für Sie als allein reisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.
11.3 In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
12. Flüge
12.1 Unsere Ausschreibungen umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs und Chartergesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Ausschreibungen entnehmen, in der Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein und sind nicht verbindlich.
12.2 Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen und, falls nicht bereits Bestandteil Ihrer Rundreise, vor ihrem Rückflug eine Übernachtung am Endpunkt der Rundreise einzuplanen.
13. Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet die simtis GmbH eine Reservierungsgebühr von CHF 60.–. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Wichtig: Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
14. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung, damit für sie keine Kosten* anfallen, falls sie die Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Ebenfalls raten wir ihnen den Abschluss einer Reise(gepäck)-Versicherung und einer Reisekrankenversicherung zur Deckung allfälliger Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. In der Rundreise sind keine Versicherungen eingeschlossen. Die simtis GmbH haftet weder für Krankheit, Unfall, Verletzung, Tod, Rückreise, Rücktrittskosten oder Gepäcksverlust. Jeder Reiseteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Rundreise teil. Ebenso wird keine Haftung übernommen, welche durch Mitreisende oder Dritte verursacht werden. Es ist Voraussetzung für die Teilnahme, dass jeder Reisende ausreichend für die vorangehend erwähnten Risiken versichert ist. *ausgenommen die Bearbeitungsgebühr
15. Datenschutz
Die simtis GmbH hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Ihre Daten können an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für die simtis GmbH bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können durch die simtis GmbH auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Durch Ihre Buchung erteilen Sie der simtis GmbH auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils im Rahmen dieser Ziffer. Besonders schützenswerte Daten werden von der simtis GmbH nur zur Geschäftsabwicklung genutzt.
16. Kundengeldabsicherung
Die simtis GmbH ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch
17. Ombudsman
Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Reisebüro sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
18. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unsere Rechtsbeziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Die simtis GmbH ist an ihrem Sitz in Baden AG, Schweiz, einzuklagen.